Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zur Verarbeitungstätigkeit für Bauleitplanverfahren
Verarbeitungstätigkeit
Amt 40: Stadtplanungsamt
Fachdienst 400: Bebauungsplanung
Fachdienst 403: Stadtentwicklung und Klimaanpassung
Rechtsgrundlage und Zweck der Verarbeitung
Ihre personenbezogenen Daten werden nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung verarbeitet, der die Stadt Oldenburg (Oldb) unterliegt.
Die fachrechtlichen Verarbeitungserfordernisse erwachsen insbesondere aus § 3 Baugesetzbuch (BauGB) (Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4a BauGB (Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung).
Die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen nach den Vorgaben des Baugesetzbuches im Rahmen der kommunalen Planungshoheit, die der Stadt Oldenburg (Oldb)
übertragen wurde (Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz in Verbindung mit § 1 Absatz 3 BauGB). Die Durchführung von Bauleitplanverfahren zählt zu den Aufgaben des Stadtplanungsamts.
Ein Bauleitplan kann nach § 1 Absatz 2 BauGB ein Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) oder ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) sein. Im Rahmen dieser Verfahren sind die Auswirkungen der
Planung zu ermitteln sowie die durch die Planung betroffenen öffentlichen und privaten Belange zu erheben und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Im Bauleitplanverfahren erfolgt eine Erhebung
personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange und zur Beteiligung von Planungsbetroffenen erforderlich ist.
Im Bauleitplanverfahren werden außerdem die personenbezogenen Daten derjenigen erfasst, die eine Stellungnahme abgeben. Das Baugesetzbuch sieht in § 3 Absatz 1 Satz 1 (frühzeitige Beteiligung) vor, dass der
Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung eines Bauleitplans zu geben ist. Hierbei besteht für Sie die Möglichkeit, während der Veröffentlichung eine Stellungnahme zum Vorentwurf abzugeben.
Des Weiteren sieht das Baugesetzbuch in § 3 Absatz 2 Satz 2 (förmliche Beteiligung) vor, dass Sie während der Veröffentlichung eine Stellungnahme zum Entwurf abgeben können.
Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme entschließen, werden Ihre personenbezogenen Daten benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen
zu können. Folgende Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten werden verarbeitet: Namen, Titel / Berufsbezeichnung, Anschrift, Telefonnummer und Emailadresse, Inhalt Ihrer Stellungnahme. Sofern Ihre Stellungnahme keine
personenbezogenen Daten enthält, besteht die Möglichkeit, dass Ihr Anliegen nicht bearbeitet oder Ihre Belange im Planverfahren nicht umfassend berücksichtigt werden können.
Im Anschluss an den Satzungsbeschluss werden Ihre personenbezogenen Daten gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme und deren Berücksichtigung (Abwägungsergebnis) zu informieren.
Empfänger der personenbezogenen Daten
- Zuständige Stellen innerhalb der Stadtverwaltung
- Kommunalpolitische Gremien (Politische Fraktionen, Ausschüsse, Rat der Stadt Oldenburg) zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung;
Hierzu folgender Hinweis:
Beschlussvorlagen für öffentliche Sitzungen kommunalpolitischer Gremien werden grundsätzlich pseudonymisiert und anonymisiert.
- Höhere Verwaltungsbehörden, wenn eine Genehmigung des Flächennutzungsplans (§ 6 Absatz 1 BauGB) oder des Bebauungsplans (§ 10 Absatz 2 BauGB) erforderlich ist.
- Gerichte (im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung)
- Beauftragte Dienstleister, die als Auftragsverarbeiter gemäß Artikel 28 DSGVO tätig sind
Speicherdauer
Ihre personenbezogenen Daten werden dauerhaft in der betreffenden Verfahrensakte gespeichert, da die Bauleitplanung mittels Normenkontrolle nach § 47 VwGO oder Inzidentkontrolle im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen
Verfahrens nach § 42 VwGO (Anfechtungs- und Verpflichtungsklage) und § 43 VwGO (Feststellungsklage) einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden kann.
Die Stadt Oldenburg als verantwortliche datenverarbeitende Stelle können Sie per E-Mail unter servicecenter@stadt-oldenburg.de oder postalisch unter Stadt Oldenburg, Der Oberbürgermeister, 26105 Oldenburg kontaktieren. Sie können außerdem die Datenschutzbeauftragten der Stadt Oldenburg per E-Mail unter
datenschutzbeauftragte@stadt-oldenburg.de oder postalisch unter folgender Adresse kontaktieren:
Stadt Oldenburg (Oldb)
Der Oberbürgermeister
Behördliche Datenschutzbeauftragte
- persönlich -
26105 Oldenburg
Sie können gegenüber der Stadt Oldenburg im Rahmen des Gesetzes folgende Rechte geltend machen:
- Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung oder Löschung (Art. 16 und Art. 17 DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Darüber hinaus können Sie sich an die Niedersächsische Aufsichtsbehörde für den Datenschutz/Landesbeauftragte für den Datenschutz wenden und dort ein Beschwerderecht geltend machen.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de